Lagerreinigung Pelletlager

Alle Pellets, ganz gleich welcher Qualität und Behandlungsart, verursachen beim Befüllvorgang während des Einblasens in das Pelletlager Feinanteil. In der Regel ist dies jedoch kein Problem, da der Feinanteil größtenteils zusammen mit den Pellets verbrennt.
Je nach Art des Pelletlagers kann sich der Feinanteil jedoch im Pelletlager ansammeln, was zu einer Störung der Heizanlage führen kann. Daher empfiehlt das Deutsche Pelletinstitut (DEPI), das Pelletlager alle zwei bis drei Jahre oder nach zwei bis drei Befüllvorgängen vollständig zu entleeren und gründlich zu reinigen.
Mit einer speziellen Absaug-Vorrichtung am Pelletfahrzeug lässt sich das Pelletlager gründlich reinigen. 
Idealer Zeitpunkt dafür sind Zeiten mit geringem Wärmebedarf, z.B. im Frühjahr oder Sommer.

Was bei der Reinigung des Pelletlagers beachtet werden sollte:

  • Das Lager sollte möglichst leer sein, um Aufwand und Kosten zu minimieren. wohl und warm empfiehlt eine Restmenge von max. 500 kg Pellets im Lager.
  • Die abgesaugten Holzpellets können nach der Absaugung nicht weiterverwendet werden und müssen entsorgt werden. Diese Kosten sind im Preis bereits enthalten.
  • Das Lager muss über einen geeigneten Zugang verfügen und ohne zusätzliche Hilfsmittel erreichbar sowie begehbar sein. Sondersituationen müssen vor Angebotsstellung im Rahmen eines Vororttermins in Augenschein genommen und gesondert angeboten werden. Zu diesen Sonderfällen zählen unter anderem
    • alle Arten von Erdtanks,
    • Lagergrößen über 10 Tonnen
    • Einstiege, die nur mittels mobiler Leitern erreichbar sind,
    • sowie Lagersituationen die ein Abseilen bzw. eine Seilsicherung erfordern.
       
  • Der Zugang zum Lager muss mind. eine Stunde vor dem Eintreffen unseres Servicepersonals vom Auftraggeber komplett geöffnet werden und während der Reinigung geöffnet bleiben. Etwaige De- bzw. Montagearbeiten (z.B. Abschrauben von Revisionsöffnung) sind aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen nicht in unserem Service enthalten und müssen von geeignetem Fachpersonal rechtzeitig im Vorfeld durchgeführt werden.
  • Vor Betreten des Lagers müssen Heizung und Fördereinrichtungen abgeschaltet und gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein.
  • Während der Lagerraumreinigung ist die Anwesenheit des Auftraggebers bzw. einer vom ihm beauftragten Person zwingend erforderlich.
  • Für Lagerräume mit einem Nennvolumen >10t gelten höhere Sicherheitsvorschriften, die den Einsatz einer zweiten Servicekraft erforderlich machen. Ein Betreten ist nach ausreichender Belüftung nur mit zweiter eigewiesener Person, die sich außerhalb des Lagers befinden muss, erlaubt. 
  • Nach der Reinigung ist das Lager besenrein.

Spartipp: Wer eine Lagereinigung mit einer Neubefüllung kombiniert, spart Geld, da die zusätzliche Anfahrt für die Reinigung wegfällt.

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