Pellets kaufen

Mehr Förderung seit 1.1.2020

bis zu 45% für eine neue Pelletheizung

Pelletheizungen werden bereits seit dem 01. Januar 2009 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) von Bund und Ländern gefördert. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung angesichts der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Klimapakets zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erhöhen, um jährlich 350.000 t CO2 einzusparen. Daher erhalten alle, die in Zukunft beim Heizen auf erneuerbare Energien setzen, einen Zuschuss von bis zu 45% auf die Gesamtinvestition.  

Nach wie vor gibt es die Möglichkeiten der KfW-Förderung sowie das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung (HZO). Diese beiden Optionen sind jedoch seit Anfang des Jahres unattraktiver geworden, da das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme (MAP) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit deutlich höheren Fördersummen lockt. 

Wie bislang auch, gelten die Förderungen sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude. Bei allen gängigen Holzfeuerungen, wie z.B. Pelletkaminöfen, Pelletkesseln oder auch Kombikesseln (Pellets/Scheitholz) werden 35% der gesamten Anschaffungskosten erstattet. Wird eine Ölheizung ersetzt, werden sogar 45% der Investitionssumme gefördert.
Im Neubau werden ausschließlich Holzfeuerungen mit Brennwert oder Partikelabscheider bezuschusst. Im Bestandsbau hingegen alle Arten von wasserführenden Geräten. Der prozentuale Fördersatz bezieht sich auf die Gesamtinvestition inklusive allen, mit dem Heizungstausch einhergehenden Maßnahmen, wie z.B. Pufferspeicher und Pelletlager. Besteht für die vorhandene Heizung jedoch Nachrüstpflicht nach § 10 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV), kann die neue Heizung nicht gefördert werden.
Wie bereits in den letzten beiden Jahren müssen Förderanträge vor dem Auftrag zur Errichtung der Anlage gestellt werden.

Eine weitere Neuerung ist die Steuerförderung. Ab 2021 können Gebäudeeigentümer für alle seit 2020 installierten und förderfähigen Holzfeuerungen alternativ zur MAP-Förderung eine Steuerförderung in Anspruch nehmen. Da diese jedoch mit 20% der förderfähigen Kosten geringer ausfällt als die MAP-Förderung, ist sie vermutlich nur für diejenigen interessant, die die Beantragung bei der BAFA versäumt haben. Die Steuerförderung wird in diesem Fall auf drei Jahre aufgeteilt und mit der Steuererklärung im Folgejahr (nach Errichtung und Bezahlung der Anlage) eingereicht.  

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auch in unserem Glossarartikel zum Thema. 




 

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